Dr.med. Dorothea Schläpfer

Als Wahlärztin

habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse (GKK, BVA, SVA, KFA,...), d.h. ich kann erbrachte Leistungen nicht direkt mit den staatlichen Krankenkasse abrechnen.

Sie können aber mein Wahlarzt-Honorar bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen ca. 20 % der Honorarnote rückerstattet.

Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse

Patienten haben das Recht sich einen Arzt ihrer Wahl (Wahlarzt) auszusuchen, auch wenn dieser Arzt keinen Vertrag mit der jeweiligen Krankenkasse des Patienten hat. Da ich als Wahlärztin die ärztlichen Leistungen nicht direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen kann, bitte ich Sie meine Honorarnote direkt im Anschluß an Ihren Besuch bei mir zu begleichen.

In der Regel dauert es 1 Woche bis Ihnen das Geld (teilweise) rückerstattet wird und Sie eine Bestätigung für Ihre Zusatzversicherung erhalten.

(rechtliche Grundlage: § 131 ASVG)

Der Patient erhält 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt (nach Kassentarif) für dieselbe Leistung erhalten würde . Hier gilt zu beachten, dass dies nicht zwangsläufig 80% der bezahlten Honorarnote beim Wahlarzt ausmachen muss, wenn es sich z.B. um reine Privatleistungen handelt.

Wieviel Sie von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen, erfragen Sie am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse.